Wo liegt der Unterschied zwischen einer Grunderwerbsteuer und einer Grundsteuer?
Grunderwerbsteuer und Grundsteuer – wir erklären den Unterschied.
Die Grunderwerbsteuer fällt beim Kauf eines Grundstücks oder Hauses an und beträgt in Bremen sowie Niedersachsen 5% des Kaufpreises. Um die Grunderwerbsteuer nicht zahlen zu müssen gibt es einige Ausnahmen. Dies gilt im Falle einer Schenkung, einer Erbschaft oder beim Verkauf zwischen Personen die direkt miteinander verwandt sind (also Eltern und Kinder oder Ehepartner). Die Ausnahme gilt beim Verkauf zwischen Geschwistern jedoch nicht. Grundsätzlich sind Käufer sowie Verkäufer dazu verpflichtet die Steuer zu zahlen. In der Praxis ist es aber meistens so, dass der Notar die Zahlungspflicht auf den Käufer überträgt. Nach Zahlung der Steuer wird dem Käufer eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt, sodass die Immobilie ins Grundbuch eingetragen werden kann. Die Grunderwerbsteuer wird nur einmalig je Kauf gezahlt.
Die Grundsteuer ist eine Besteuerung bzw. eine Abgabe, die auf das Eigentum an Grundstücken und den dazugehörigen Gebäuden anfällt. Die Höhe berechnet sich aus dem gesetzlich festgelegten Einheitswert des Grundstücks, des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft oder der jeweiligen Stückländereien. Die Steuer muss vom eingetragenen Eigentümer im Grundbuch beglichen werden und darf über die Abrechnung der Nebenkosten an Mieter weitergegeben werden. Nach der Begleichung der Grundsteuer wird dem Steuerschuldner ein Grundsteuerbescheid erteilt. Die Grundsteuer wird jährlich vom Eigentümer bezahlt.
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